Impressum
        
Verantwortlich für den Inhalt gem. Teledienstgesetz:
Stefan Stöger
Gärtnereistr. 13
67657 Kaiserslautern
Telefon: 0631-470173
info@copy-kl.de
        
Zuständiges Amtsgericht: AG Kaiserslautern
Zuständiges Finanzamt: Finanzamt Kaiserslautern
Ust.-IdNr.: DE148605478
Steuernummer: 19/170/3047/3
        
      
Allgemeine Geschäftsbedingungen

        
Die Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für Druckfehler sowie Irrtümer übernehmen wir keine Haftung! Preisänderungen vorbehalten.

1. Preise
Von unserer Preisliste abweichende Preise bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ohne besondere Preisvereinbarung gelten unsere Listenpreise.

2. Urheberrecht
Der Kunde erklärt, Inhaber aller Rechte (Eigentums-, Urheberrecht, etc.) an der für ihn zu vervielfältigenden Vorlage bzw. Berechtigter zur Vervielfältigung/Reproduktion des für ihn zu bearbeitenden Materials zu sein und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigung, etc. dennoch entstehen können, die Haftung. Geldscheine, Briefmarken, Ausweisdokumente, etc. vervielfältigen wir nicht im Maßstab 1:1 und nicht in Farbe. Ebenso nehmen wir keine Abdeckungen und Änderungen in entsprechenden Dokumenten vor.

3. Lieferung

a) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden.

b) Der Kunde hat erst nach Ablauf von fünf Werktagen nach einem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Recht, eine Nachfrist mit Ablehnungsanforderung im Sinne von §326 BGB zu setzen.

c) Sollte der Kunde aufgrund von Verzögerungen in der Auftragsvereinbarung durch uns Schadensersatzansprüche Dritter ausgesetzt sein, haften wir dafür nur insoweit, als uns hinsichtlich der Verzögerungen grobes Verschulden oder Vorsatz vorzuwerfen ist.

d) Ein dem Kunde für den Fall des Leistungsverzuges unsererseits oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserfüllung zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung beschränkt sich bei einfacher Fahrlässigkeit unsererseits auf max. 10% des vereinbarten Herstellungspreises.

4. Versand

a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche wegen der Aushändigung an einen nichtberechtigten können bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unsererseits nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt, wenn Abholung durch den Kunden vereinbart war und dieser auf die Ausstellung der Empfangsbestätigung verzichtet hatte.

b) Andererseits erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Kunden, sofern nicht die Auslieferung durch von uns Beauftragte oder eigene Boten vereinbart wurde. Beim Versand werden Verpackungskosten (Kosten für Verpackungsmaterial, Verpackungszeit, etc.) gesondert berechnet.

5. Gewährleistung und Schadensanspruch

a) Trotz größter Sorgfalt bei der Auftragsausführung möglicherweise auftretende Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tonwiedergabe und dgl. werden vom Kunden als ordnungsgemäßen Erfüllung akzeptiert. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Drehung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Farbveränderungen, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird von uns nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit, unsachgemäße Beratung oder Produktion verschuldet sind. Bei Aufzieh-, Versiegelung-, sowie Laminierarbeiten gilt: Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Das Endprodukt kann sich mit der Zeit sowie unter dem Einfluss von Licht, Wärme, Chemikalien, usw. verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

b) Die Gewährleistung bei berechtigten Reklamationen erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung. Die Anerkennung von Ansprüchen aus von uns nicht vertretbaren Gründen ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Wandlung oder eine Haftung für Vorlieferanten werden von uns nicht anerkannt.

c) Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Lieferungen schriftlich angezeigt werden. Soweit die Ware mangelhaft ist, leisten wir Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen/Ersatzlieferungen sind zulässig. Soweit allerdings auch die zweite Nachbesserung/Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages Verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. An dieser Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Kunde gegen den Dritten hat.

7. Zahlung

Bei Kauf oder Abholung im Ladengeschäft akzeptieren wir ausschließlich Barzahlung oder Zahlung mit EC/Kreditkarte.


Sollte Kauf auf Rechnung vereinbart sein, werden diese ab einem Nettobetrag von 50 € ausgestellt. Beträge unter 50 € sind sofort in Bar oder mit EC/Kreditkarte zu begleichen. Wird eine Rechnung für Nettobeträge unter 50 € gewünscht, so kommt hierfür eine Aufwandsentschädigung/Mindermengenzuschlag in Höhe von 4,50€ netto in Anrechnung.


Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach der zweiten Mahnung, entfallen eingeräumte Rabatte und es gelten unsere Listenpreise. Müssen Rechnungen umgeschrieben werden aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von €10,- je Rechnung gesondert berechnet. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.


8. Haftung für Originale

Für Originale/Vorlagen, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.

9. Verarbeitung elektronischer Daten

a) Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu erklären. Ergibt es sich, dass wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem, bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten können, dann muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopien) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Diese gilt auch für den Fall, dass wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen, dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.

b) Der Kunde erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwertes gehaftet. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.

c) Die in den übergebenen Datensätze enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.

d) Der Kunde trägt die kosten für von ihm veranlassten bzw. technisch zur vertragsmäßigen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören die Kosten für von ihm veranlassten Datenübertragungen (z.B. per ISDN) und bei der Datenübermittlung per Internet auch unsere Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falsche Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstanden Kosten.

e) Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs wird nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.

f) Erfolgt eine, nicht nur unwesentliche, Bearbeitung des übergebenen Materials durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass wir gemäß §7 UrhG Urheber des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt uns vorbehalten.

g) Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hatte der Kunde bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten. Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen erhalten kann, die verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss vom Kunden ein zusätzlicher kostenpflichtiger Ausdruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z.B. ISDN) außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine Gewährleistung.

h) soweit wir dem Kunden den Zugriff auf eine, bei uns angelegte Mailbox ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde:

1) den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;

2) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;

3) dem Auftragsnehmer erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die uns oder Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Handlung durch den Kunden in Verbindung mit den Mailboxdiensten entstehen, haftet allein der Kunde.

4) Der Kunde wird gemäß Art. 33 des Bundesgrenzschutzes davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und Daten maschinell speichern und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, dass alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind, wir weisen darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.

10. Rechtsgültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind in diesem Fall so auszulegen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in juristisch zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

11. Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, so ist der Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien – auch für Wechsel- und Scheckklagen – Kaiserslautern.

Für Druckfehler sowie Irrtümer übernehmen wir keine Haftung! Preisänderungen vorbehalten.